Der CO2-Fußabdruck des Unternehmens
Der CO2-Fußabdruck des Unternehmens ist ein Maß für die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt und insbesondere auf den Klimawandel. Der CO2-Fußabdruck ist ein indirekter Indikator für den Energie-, Produkt- und Dienstleistungsverbrauch. Er misst die Menge an Treibhausgasen, die den Aktivitäten oder Produkten des Unternehmens entsprechen. Neben der Unternehmensebene kann der CO2-Fußabdruck auch auf anderen Ebenen bestimmt werden - national, städtisch, individuell.
GHG-Bereiche
Das GHG-Protokoll führte die Aufteilung der Emissionen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens in drei Bereiche ein, die sich zu einem weit verbreiteten internationalen Standard entwickelt hat.
Bereich 1 (direkte Emissionen)
Aktivitäten, die unter die Kontrolle des Unternehmens fallen und von ihm kontrolliert werden, bei denen Emissionen direkt in die Atmosphäre freigesetzt werden. Dies sind direkte Emissionen. Dazu gehören beispielsweise Emissionen aus Kesseln oder Generatoren, die fossile Brennstoffe im Unternehmen verbrennen, Emissionen aus mobilen Quellen (z. B. Autos), die dem Unternehmen gehören, oder Emissionen aus industriellen Prozessen, Emissionen aus der Abfallbehandlung oder Abwasserbehandlung in vom Unternehmen betriebenen Einrichtungen.
Bereich 2 (indirekte Energieemissionen)
Emissionen, die mit dem Verbrauch von eingekaufter Energie (Strom, Wärme, Dampf oder Kühlung) verbunden sind und nicht direkt im Unternehmen entstehen, sondern das Ergebnis der Unternehmensaktivitäten sind. Dies sind indirekte Emissionen aus Quellen, die das Unternehmen nicht direkt kontrolliert, aber dennoch einen erheblichen Einfluss auf ihre Größe haben. Wenn das Unternehmen selbst Strom/Wärme produziert und an andere Kunden verkauft oder wenn es den eingekauften Strom/Wärme an andere Kunden (z. B. Mieter) verkauft und die Menge dieses Stroms gemessen wird, wird dies von den gesamten Bereich-2-Emissionen abgezogen. Das Verfahren zur Bestimmung der Bereich-2-Emissionen (im Hinblick auf die eigene Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und andere Faktoren) wurde im Januar 2015 aktualisiert, und detaillierte Methodologien sind auf der Website des GHG-Protokolls verfügbar.
Bereich 3 (andere indirekte Emissionen)
Emissionen, die aus den Aktivitäten des Unternehmens resultieren und aus Quellen entstehen, die außerhalb der Kontrolle oder des Eigentums des Unternehmens liegen, aber nicht als Bereich 2 klassifiziert sind (z. B. Geschäftsreisen mit dem Flugzeug, Deponierung, Einkauf und Transport von Material durch Dritte usw.). Aus der Definition folgt, dass dies die breiteste und logisch am wenigsten genau definierte Kategorie ist. Während Bereich 1 und Bereich 2-Emissionen zwischen Unternehmen gut vergleichbar sind, sind Bereich 3-Emissionen nur in begrenztem Maße vergleichbar. Daher ist die Berichterstattung über Bereich 1 und Bereich 2-Emissionen im GHG-Protokoll und in der CDP-Datenbank obligatorisch, während Bereich 3 nur empfohlen wird. In den letzten Jahren hat jedoch Bereich 3 zunehmend an Bedeutung gewonnen, und Unternehmen berichten standardmäßig über mindestens die wichtigsten Elemente innerhalb von Bereich 3. Sie können innovatives Emissionsmanagement demonstrieren. Eine detaillierte technische Beschreibung der Berechnung der Haupttypen von Bereich-3-Emissionen wird vom GHG-Protokoll bereitgestellt.
